Finanzierung Grundeinkommen

Warum sind die Tabellen und Diagramme nicht geeignet für einen Vergleich bei niedrigen, sog. „partiellen Grundeinkommen“? (z.B. für eine BGE-Einführung in Stufen)

Da sich aus der Höhe des Grundeinkommens der erforderliche Gesamt-Steuersatz ergibt, würde bei partiellen, also niedrigen Grundeinkommen der Gesamt-Steuersatz nicht über dem heutigen Spitzen-Steuersatz (Soli eingeschlossen) der sog. Reichen-Steuer von 47,475 % liegen. D. h., ein Steuersatz unter 47,5% ergäbe bei höchsten Einkommen keine Mehrbelastung und Umverteilung, sondern rechnerisch immer eine Steuer-Entlastung. 

Diese Tabellen sind deshalb nur für Gesamt-Steuersätze über 47,5 % mit einem Grundeinkommen in entsprechender Höhe geeignet. Bei partiellen Grundeinkommen (z.B. in der Einführungsphase) müssten daher Steuer-Zuschläge auf hohe Einkommen erhoben werden wie heute die Reichen-steuer und die heutigen Steuervorteile dürften nur sukzessiv abgebaut werden - korrelierend mit den BGE-Erhöhungen.

Für ein „partielles“ Grundeinkommen spricht nur ein einziges, aber wichtiges Argument:
Es ermöglicht die schrittweise Einführung eines BGE.
Eine zeitlich gestaffelte Erhöhung des BGE in kleinen Schritten bietet mehr Sicherheit und Akzeptanz bei skeptischen Bürgern, da auf befürchtete Risiken oder Fehlentwicklungen schnell reagiert werden kann. Notfalls könnte auch ein Einführungsschritt zurückgenommen werden, (z.B. wenn - wie von Skeptikern befürchtet – sich zu viele aus der Erwerbsarbeit zurückziehen).

Ein Einstiegs-Grundeinkommen sollte aber mindestens in Höhe des Arbeitslosengeld-2 plus Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Ein erheblicher Teil der überflüssigen Kontroll- und Sozial-bürokratie würde dann bereits eingespart und Artikel 1 unseres Grundgesetzes wieder für alle Bürger gelten.

Letzte Bearbeitung: 11.03.2018, 06:32
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