Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE)

Was ist ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)?

Das Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt.

Es muss

  1. einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,

  2. die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,

  3. ohne Bedürftigkeitsprüfung und

  4. ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

Das Grundeinkommen wird gezahlt

  • an Individuen anstelle von Haushalten,

  • an jedes Individuum unabhängig von sonstigen Einkommen und Vermögen,

  • ohne dass eine Arbeitsleistung, Arbeitsbereitschaft oder eine sonstige Gegenleistung verlangt wird.

Alles was nicht dieser Definition des Netzwerk Grundeinkommen entspricht, ist kein "Bedingungsloses Grund-einkommen", auch wenn etwas fälschlicherweise so genannt wird.

Bei der Finanzierung aus Einkommensteuern werden Grundeinkommen, die höher sind als die persönliche Steuerschuld auch als "negative Einkommensteuer" bezeichnet. 
Das von Milton Friedman beschriebene Negative-Einkommensteuer-Modell ist aber weder existenz-sichernd, noch werden Individuen berücksichtigt, sondern Bedarfsgemeinschaften. Es ist somit kein bedingungsloses Grundeinkommen.

Das sogenannte "neoliberale BGE", das immer wieder in die Diskusion eingebracht wird, gibt es per Definition gar nicht, denn wenn es alle 4 Bedingungen erfüllt, ist es nicht "neoliberal" - wird aber eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist es kein "Bedingungsloses Grundeinkommen".

Das bedingungslose Grundeinkommen ist keine Sozialleistung, sondern ein alterna-tives Steuersystem, welches das Existenzminimum eines jeden Bürgers von Steuern befreit.
Das BGE ist keine Alternative zu existierenden bedarfsorientierten Systemen der Grund- bzw. Mindestsicherung wie Hartz-IV oder sonstigen steuerfinanzierten Transferleistungen, die Bedürftigkeit voraussetzen, und ersetzt
 diese auch nicht. Mit Einführung eines BGE wird keine einzige Sozialleistung für Bedürftige gestrichen.

Die Beseitigung bisheriger Sozialleistungen ist eine Unterstellung von BGE-Gegnern, um das BGE zu diskreditieren - gelegentlich aber auch von BGE-Unterstützern, welche die Idee noch nicht verstanden haben. Diese Unterstellung ist ein verlässliches Zeichen von Unred-lichkeit (im ersten Fall) oder Inkompetenz und behindert eine ernstzunehmende Diskussion. Allerdings tendieren mit dem Grundeinkommen fast alle bisherigen Ansprüche auf Sozial-leistungen gegen Null, da der soziale Ausgleich bereits im Steuersystem stattfindet, Armut und Bedürftigkeit mit einem Grundeinkommen nahezu ausgeschlossen werden.

Der Anspruch an ein Grundeinkommen, existenzsichernd zu sein, erfordert zwingend die Einbeziehung der Krankenversicherung. Eine Krankenversicherung, die Erwerbstätigkeit voraussetzt, erfüllt diesen Anspruch nicht.
Realistische Grundeinkommen-Finanzierungsmodelle berücksichten daher den Beitrag zu einer Krankenversicherung als Teil des Grundeinkommens und dessen Finanzierung durch einen entsprechend höheren Steuersatz.

Beispiel für einen Grundeinkommens-Betrag: ca. 1.260 € Grundeinkommen / Monat
(davon ca. 310 € für Kranken- und Pflegeversicherung, also netto ca. 950 €).
Die Diskussion von BGE-Modellen, welche keinen Krankenversicherungsbeitrag als Teil des Grundeinkommens vorsehen, ist Zeitverschwendung!

Ein Grundeinkommen kann dauerhaft nur durch Steuern finanziert werden. Dies können Steuern auf Wertschöpfung (Einkommen), auf Werteverbrauch (Konsum) und auf Vermögen sein.

Die Anrechnung von Vermögens-Ansprüchen wie die gesetztlichen Altersrenten auf den Grundeinkommens-Betrag - ist nicht möglich. Zumindest solange nicht alle Vermögen und Alterssicherungen gleich behandelt werden.

Der Vorschlag, gesetzliche Rentenansprüche mit einem Grundeinkommen zu verrechnen, deutet auf erhebliche Inkompetenz in eigentumsrechtlichen Fragen.
Die Vorstellung, ab BGE-Einführung keine neuen Rentenansprüche mehr entstehen zu lassen und die "Rentenbeiträge" ab diesem Zeitpunkt zur BGE-Finanzierung einzusetzen ist genauso abwegig: Wer wird denn noch "Rentenversicherungsbeiträge" zahlen, wenn er dafür keine Rente mehr erhält? Ein "Zwangsbeitrag" müsste aber für jeden Bürger und alle Arten von Einkommen gelten und wäre damit faktisch eine weitere Einkommensteuer. Möglicherweise würde dann - als Überbleibsel der Beitrags-Idee - für diese Steuer die "Beitragsbemessungsgrenze" beibehalten, also Steuerfreiheit nicht bis, sondern ab einer bestimmten Einkommenshöhe. Allerdings stellt sich dann die Frage, warum nicht statt dessen ein niedrigerer Steuersatz vereinbart wird und der finanzbürokratische Aufwand durch eine "Beitragsbemessungsgrenze" vermieden wird.

Vielleicht steckt hinter der Idee, die gesetztliche Rentenversicherung abzuschaffen, auch nur die Absicht, den "Beitragszahler" zum Ausgleich für die zur BGE-Finanzierung viel höhere Einkommensteuer zu entlasten. Was aber tatsächlich nicht zutrifft: An Stelle der Beiträge zur gesetztlichen Rentenversicherung werden dann Beiträge für  private Versicherungen fällig, was für den Einzelnen eher zu einer Mehr- denn einer Minder-Belastung führen wird. Denn nur wem vor dem 65. Lebensjahr das BGE allein gereicht hat, dem wird auch im Alter eine Mindestrente Grundeinkommen reichen. Wer aber lebenslang Erwerbsarbeit meidet, ist bereits heute nicht rentenversicherungspflichtig.

So wie eine Beseitigung der gesetzlichen Rentenversicherung für den Einzelnen nur "keine Vorteile" bringt, wäre sie aber andererseits für den Staatshaushalt verherend:
Bei der Einführung der sogenannten "umlagefinanzierten Renten", sowie der Übernahme der DDR-Bürger in dieses System wurde politisch entschieden, nicht die dafür notwendigen Rücklagen aus Steuermitteln einzuzahlen. Diese wurden damit faktisch durch eine staatliche Bürgschaft ersetzt. Dies ist übrigens der einzige wirkliche Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen. Bis zur Liquidation werden auch bei privaten Versicherungen Renten aus laufenden Beitragseinnahmen gezahlt, erst danach wird der Kapitalstock abgebaut.
Bei Beseitigung der gesetzlichen Rentenversicherung würde diese Staats-Bürgschaft fällig: alle bis dahin vorhandenen Rentenansprüche müssten ab dann aus Steuermitteln befriedigt werden. Vermutlich fast ein Jahrhundert lang, was aber immer noch besser ist, als auf einen Schlag. Wenn man (aus unerfindlichen Gründen) die gesetzliche Rentenversicherung abschaffen möchte, sollte man den Ausstieg über einen möglichst langen Zeitraum planen, in dem der dafür erforderliche Kapitalstock aus Steuermitteln aufgebaut wird. Man kann es aber auch ohne die Verschwendung von Steuergeld haben, indem man die gesetzliche Rentenversicherung unbegrenzt (ewig) weiterlaufen lässt. Eine Bürgschaft kostet nichts - solange sie nicht fällig wird.

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Zur Diskussion der Finanzierungs-Alternativen:

Es existiert eine große Zahl detaillierter Finanzierungsmodelle, die fast alle auf einem der beiden folgenden Steuerkonzepte aufbauen:

  • Finanzierung durch Steuern auf Einkommen

  • Finanzierung durch Besteuerung des Konsums (Mehrwertsteuer).

In der BGE-Szene werden diese beiden Finanzierungs-Arten sehr kontrovers diskutiert. Das Ziel ist jedoch die Auszahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens an jeden Bürger - das Finanzierungskonzept nur die technische Umsetzung. 

Eine Finanzierung aus Einkommensteuern ändert das Steuersystem nicht, sondern nur die Steuersätze und ersetzt alle Freibeträge sowie die Steuerprogression durch das bedingungslose Grundeinkommen.

Das Ersetzen aller Einkommensteuern durch Konsumsteuern bedeutet allerdings eine umfassende Umstellung des gesamten Steuersystems. Wenn aber das Steuersystem als Ganzes ausgetauscht werden soll, stellt sich die Frage, warum dies gleichzeitig mit der BGE-Einführung erfolgen soll. Derart komplexe Systemänderungen sind jede für sich administrativ und technisch außerordentlich anspruchsvoll und nicht frei von Risiken. Da ein Grundeinkommen eine zwingende Voraussetzung für ein reines Konsumsteuer-System ist – es ersetzt auch hier Steuerfreibeträge und Steuerprogression – muss zuerst das Grundeinkommen eingeführt werden. Danach kann(!) das Steuersystem umgestellt werden.

Beiden Finanzierungskonzepten gemeinsam ist, dass die Wertschöpfung, oder - was das selbe ist - der Werteverbrauch besteuert werden und beide Konzepte auf individuelle Steuervorteile wie Freibeträge, Steuerprogression und weitere Steuergestaltungs-Möglichkeiten verzichten und diese durch das für alle gleiche Grundeinkommen ersetzen.
Bei vergleichbaren Steuersätzen haben beide Konzepte die selbe Umverteilungs-Wirkung.

Für das Grundeinkommen ist die Besteuerungsbasis irrelevant. Die Konsumgüter- und Diensleistungs-Preise enthalten neben der Mehrwertsteuer auch alle bei der Herstellung abgeführten Lohn-, Gewinn- und Unternehmenssteuern. Das Grundeinkommen erstattet alle für das Existenzminimum mit den Konsumgüter-Preisen gezahlten Steuern.

Zum Nachweis der Finanzierbarkeit ist die Berechnung mit einem der beiden Modelle ausreichend. Ich beschreibe auf diesen Seiten eine mögliche Finanzierung des Grundeinkommens durch Einkommensteuern, da diese steuertechnisch wesentlich einfacher umzusetzen ist als die Finanzierung aus Konsumsteuern und ein Vergleich mit der bisherigen Steuerbelastung anschaulich dargestellt werden kann.

Darüber hinaus ist eine ergänzende Finanzierung durch Vermögens- oder Umwelt-Steuern bei beiden Finanzierungsmodellen möglich und sinnvoll. Dann könnten die jeweiligen Steuersätze niedriger angesetzt werden. 

 

Letzte Bearbeitung: 16.03.2018, 22:19

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