Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE)

Grundeinkommen kurz erklärt (von tagesschau.de)

Achtung !
Das Video enthält eine gravierende Falsch-Aussage:

"Befürworter des Grundeinkommens rechnen vor:
850 Milliarden Euro Sozialausgaben würden in Deutschland gespart."

Dass mit einem BGE 850 Milliarden Euro Sozialausgaben gespart würden, stimmt nicht.
Der Sprecher hat aber insofern recht, dass es (leider) Befürworter des Grundeinkommes gibt, die so etwas behaupten.

In diesen 850 Milliarden sind vor allem die Leistungen der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung enthalten, die keineswegs entfallen und zur Finanzierung des Grundein-kommens eingesetzt werden können. 

  • Gesetzliche Rentenansprüche sind vermögenswerte Positionen, die dem Einzelnen nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind und daher vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst werden - also Privateigentum.
    Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können deshalb nicht zur Finanzierunge ines Grundeinkommens eingesetzt werden, sondern werden zur Finanzierung bestehender Renten-Ansprüche benötigt (und schaffen implizit neue Renten-Ansprüche).
  • Ähnliches gilt für die Arbeitslosen-Versicherung: Entfallen die Beiträge, entfällt auch der Anspruch auf ALG-1. Mit einem BGE müsste die Arbeitslosenversicherung keine Pflicht-Versicherung mehr sein. Das Recht auf eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bliebe aber bestehen.
    Wenn der bisherige Pflicht-Beitrag jedoch in eine Steuer zur BGE-Finanzierung umgewidmet würde, müsste diese Steuer aber auf sämtliche Einkommen - ohne Bemessungsgrenzen - erhoben werden, nicht nur auf die Löhne der bisher Pflicht-Versicherten.
  • Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge könnten durchaus zur BGE-Finanzierung eingesetzt werden, wenn das Grundeinkommen den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag enthält - aber auch nur dann.
    Ein existenz-sicherndes Grundeinkommen müsste dann um den KV-/PV-Beitrag von mindestens 300 Euro höher sein, also mindestens 1.200 Euro betragen, wenn ein Netto-BGE von 900 Euro ausgezahlt werden soll.
Letzte Bearbeitung: 31.08.2017, 06:57
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