Wem gehört die Erde? – oder ein Stück davon?

Wie alle Güter ist sie Eigentum dessen, der sie erschaffen hat, oder der sie rechtmäßig von ihrem Schöpfer erworben hat.
Somit kann die Erde also keineswegs Privateigentum eines Menschen sein, auch nicht ein Stück davon – nicht einmal das allerkleinste.

Dennoch hat wie alle Geschöpfe dieser Erde auch jeder Mensch das Recht, seine Existenz durch die Nutzung der Ressourcen der Natur zu sichern. Seitdem wir keine Gesellschaft der Jäger und Sammler mehr sind, wurde allerdings das Zugeständnis exklusiver Nutzungsrechte an Grund und Boden unvermeidlich: Niemand kann auf dem selben Acker in zweites oder drittes mal säen oder gar ernten. Niemand kann ein Haus bauen, wo bereits eines steht. Beschrieben hat die daraus resultierenden Probleme bereits vor 240 Jahren Thomas Paine in seiner Schrift "Common Sense":
»Armut ... wird durch Zivilisation erzeugt. Im Naturzustand gibt es sie nicht. Andrerseits kennt der Naturzustand nicht die Vorteile, die aus Landwirtschaft, Kunst, Wissenschaft und Manufaktur entspringen. ...  
Die Auffassung kann nicht bestritten werden, nach der die Erde in ihrem natürlichen und unkultivierten Zustand gemeinsames Eigentum der Menschheit war ... Die Vorstellung vom Eigentum an Grund und Boden begann mit der Zivilisation ... Sie entstand zusammen mit der Bodenbear-beitung aus der Unmöglichkeit, die Verbesserung durch Kultivierung von dem Boden zu trennen, mit dem sie vorgenommen wurde... Obwohl jeder Mensch als Bewohner der Erde im Naturzustand deren Miteigentümer ist, folgt daraus nicht, er sei Miteigentümer der kultivierten Erde. Der ihr durch die Kultivierung hinzugefügte Wert ... wird Eigentum dessen, der sie bearbeitet hat ... Kultivierung ist schließlich eine der gewaltigsten Bereicherungen durch menschlichen Eingriff. Sie hat dem natürlichen Boden einen zehnfachen Wert gegeben.
Aber das mit ihr beginnende Bodenmonopol hat das größte Übel erzeugt. Es hat mehr als die Hälfte der Einwohner jeder Nation ihrer natürlichen Erbschaft beraubt, ohne für sie, wie es hätte geschehen müssen, eine Entschädigung für diesen Verlust vorzusehen.
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Der Konflikt wird lösbar, wenn man erkennt, dass es ein Eigentumsrecht an Grund und Boden gar nicht gibt, man aber zugleich exklusive private Nutzungsrechte durch einzelne Mitglieder der Gesellschaft anerkennt, welche vererbbar und veräußerbar sind. Der Unterschied zwischen Eigentums- und Nutzungsrecht liegt nur darin, dass für privates Eigentum keine Abgaben, Entschädigungen u. ä. an die Gemeinschaft zu entrichten sind, für ein Nutzungsrecht aber ein Nutzungsentgelt, also eine Entschädigung oder Ausgleichszahlung an alle, die mit der Vergabe des exklusiven Nutzungsrecht auf einen Nutzungsanspruch verzichten. Seit Jahrhunderten hält dieser Prozess der sukzessiven Umwandlung der Allmende in (vermeintliches) Privateigentum bis heute (vor allem in der 3. Welt) an.
Die Re-Definition von "Grundeigentum" in veräußerbares und vererbliches "Nutzungsrecht an Grund und Boden" hätte nur zwei, aber bedeutende Auswirkungen:

  1. Die exlusive Nutzung von Grund und Boden würde entgelt-pflichtig.
  2. Die ungrechtmäßige Aneignung von Grund und Boden würde aufgehoben.

Als angemessenes Nutzungs-Entgelt könnte 50 % der erwirtschafteten Erträge verlangt werden, das als Grundeinkommen an jeden Bürger ausgezahlt wird - auch an den Grundstücks-Nutzer.

Letzte Bearbeitung: 07.05.2017, 07:20