Was unterscheidet Vermögens-Einkommen von Einkommen aus Erwerbsarbeit?

Der Kapital-Eigner (z.B. Aktionär) ermöglicht Arbeit durch Vor-Finanzierung der Kosten für Arbeits-einkommen und Produktionsmittel. Er partizipiert am Ertrag von Arbeit, indem er sich das finanzielle Risiko eines möglichen Misserfolges vergüten lässt. Mit seinem finanziellen Einsatz steht er für mögliche Verluste ein und sichert damit die Investition „Arbeitskosten“ ab.
(Holger Blisse in der Wiener Zeitung vom 31.1.17)

Meist nutzt der Aktionär auch noch Darlehen anderer Kapital-Eigner und erweitert sein finanzielles Risiko um die Zins-Garantien. (Die Rechtmäßigkeit von Zinsen soll hier nicht thematisiert werden.)

Für riskante Kapital-Anlagen ist es aber sinnvoll – und auch üblich – diese zumindest soweit abzusichern, dass der Investor nicht existenziell gefährdet ist. Dies erfolgt heute in der Regel durch Risiko-Streuung und/oder diverse Finanz-Produkte (Wetten) - vor allem aber durch hohe Rendite-Ansprüche.

Eine weitaus bessere Absicherung – vor allem für kleine Investoren – wäre das Bedingungslose Grundeinkommen: Das Grundeinkommen wird aus allen erfolgreichen Investionen (Vermögensein-kommen) und allen Arbeitseinkommen finanziert. Es bietet eine existenzielle Absicherung für Einzelne, wie für Familien und finanziert sich (wie jede Risiko-Absicherung) aus einem maßvollen Einkommens-Verzicht bei hohen Einkommen.
Der Finanzierungs-Anteil aus Vermögens-Einkommen sichert die Investoren vor existenziellen Risiken, der Finanzierungs-Anteil aus Arbeitseinkommen schützt die Erwerbstätigen und ihre Familien vor existenzieller Bedrohung durch Arbeitslosigkeit oder prekäre Arbeitsverhältnisse.

 

Letzte Bearbeitung: 11.03.2018, 06:43