Ist ein Grundeinkommen gerecht?

Ist ein „leistungsloses“ Einkommen, also ein Einkommen ohne Arbeitsleistung gerecht?

Man kann dies bestreiten, sollte dann aber konsequenterweise auch alle anderen Einkommen, die ohne (eigene) Arbeitsleistung entstehen, in Frage stellen. - so z.B. alle Arten von Kapitalerträgen wie Dividenden, Pacht, Spekulationsgewinne und vor allem Zinsen.  

Das Bedingungslose Grundeinkommen ist nichts anderes als die Kapitalrendite aus dem gemeinschaftlichen Erbe aller Menschen in einem Land. Es ist ein Grundrecht – also ein Rechtsanspruch. Es ist kein Almosen, keine Unterstützung und somit keine Sozialleistung. Es ersetzt daher auch keine Sozialleistung.
„Bedarfsorientierte“ Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld-2 oder die Grundsicherung im Alter sind Almosen und Unterstützung für Bedürftige, die angeblich nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Sie werden ihnen großzügig vom angeblich „leistungsfähigen“ Teil der Gesellschaft aus deren (vermeintlicher) Leistung gewährt. Kann man Menschen mehr erniedrigen?
Ursache von Bedürftigkeit ist aber gar nicht mangelnde Leistungs-Fähigkeit oder gar Leistungs-Bereitschaft, sondern das dreiste Vorenthalten des gerechten Anteils an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung. Der Satz, den Jean Ziegler zu weltweiter Armut und Ungerechtigkeit formuliert hat: "Wir müssen den Armen nicht mehr geben, sondern nur aufhören, sie zu bestehlen", kann man auch direkt auf unsere Gesellschaft übertragen.
Der einzige Bezug des BGE zu bisherigen Sozialleistungen besteht darin, dass diese obsolet werden, da ein Grundeinkommen Verteilungsgerechtigkeit schafft und Armut, Bedürftigkeit und Abhängigkeit beseitigt.

Dies Recht auf einen unbedingten und angemessenen Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ergibt sich aus dem gemeinschaftlichen Erbe aller Bürger unseres Landes.

Wir schaffen sämtliche Werte nicht allein durch eigene Arbeit, sondern auch durch die Nutzung gemeinschaftlicher Ressourcen wie Grund und Boden, Infrastruktur und Bildung, sowie wissenschaftlichem, kulturellem und technologischem Wissen:

Die Frage ist nun, wer hat denn einen Eigentumsanspruch, also ein Recht auf Lizenzen an jahrzehnte bis jahrtausendealten wissenschaftlichen Erkenntnissen, Kultur und Technologie?
Antwort: wir alle. Eine Lizenz-Abgabe auf Nutzung dieser gemeinschaftlichen Ressourcen bei jeder Wertschöpfung wäre also gerecht. Ein gleicher Anteil dieses (Kapital-)Ertrags aus der Nutzung gemeinschaftlichen Ressourcen steht jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft zu – als Grundeinkommen.

Letzte Bearbeitung: 11.03.2018, 06:14