Aber die Steuerausländer zahlen doch gar keine Steuer?

Bedeutet dies, dass für diesen Finanzierungsnachweis von einem geringeren zu besteuernden Volkseinkommen auszugehen ist?

Nein! Die Einkommen der Steuerausländer sind in dem ermittelten Volkseinkommen gar nicht enthalten – dafür die Auslands-Einkommen deutscher Steuerbürger, soweit diese nicht im Ausland besteuert wurden.

Es stellt sich aber die berechtigte Frage, ob Einkünfte, die hier erzielt werden, aus einer Wertschöpfung, die hier stattfindet nicht auch hier besteuert werden sollten. Dadurch würde die Steuerbasis, also das Volkseinkommen vergrößert. Ein geringerer Einkommensteuersatz wäre möglich oder ein noch höheres Grundeinkommen als in meinem Finanzierungsmodel angegeben.

Als Steuerausländer wird jemand bezeichnet, der weder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort noch seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Steuerausländer unterliegen nur einer beschränkten Steuerpflicht (§§ 49 ff Einkommenssteuer-gesetz). Sie sind grundsätzlich von der Kapitalertragssteuer Abgeltungssteuer, Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden (außer Quellensteuer) und Veräußerungsgewinne befreit

Aus der kleinen Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7611 –:

Quellensteuer auf deutsche Zinseinkünfte von Steuerausländern

Die Empörung über Steueroasen ist aus Sicht der Fragesteller zu recht groß. Der Schweiz wurde gar mit der „Kavallerie“ gedroht, um deutsche Vermögen in der Schweiz und Steuerhinterzieher ausfindig machen zu können. Deutschland beklagte stets die fehlenden Mittel, um ausländische Vermögen zu besteuern und setzte sich daher für den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten zwischen den Staaten ein.
Nicht in dieses Bild des Vorkämpfers für Steuergerechtigkeit passt, dass Deutschland im Jahr 2015 auf einem unrühmlichen Platz 8 im sog. „Schattenfinanzindex“ gelandet ist. Einem Index herausgegeben vom Tax Justice Network. Danach ist Deutschland, ähnlich wie die Schweiz, ein sehr attraktiver und vor allem verschwiegener Standort für ausländische Vermögen. Der Vorwurf lautet, dass nicht nur Schweizer Banken, sondern auch deutsche Banken Gelder aus zumindest zweifelhaften ausländischen Quellen verstecken. Soweit kein Informationsaustausch besteht, erfahren die ausländischen Finanzbehörden nichts von diesen Vermögen und den daraus entstehenden Erträgen. Das in Deutschland von Steuerausländern angelegte Finanzvermögen soll angeblich bis zu 3 Billionen Euro betragen.
Zinseinkünfte von Steuerausländern unterliegen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen der beschränkten Steuerpflicht (vgl. § 49 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes – EStG). In der Regel besteuert Deutschland die Zinsen von Steuerausländern nicht und eine Meldung dieser Zinseinkünfte an die jeweiligen Heimatstaaten der Anleger ist nicht immer sichergestellt. Grundsätzlich verfolgt Deutschland das Ziel, dass Einkünfte mindestens einmal in einem Staat besteuert werden sollen. Dies soll auch für Zinszahlungen aus Deutschland gelten, die an Steuerausländer fließen.

Aus der Antwort der Bundesregierung:

Gerade für Zinsen gilt, dass grenzüberschreitend eine einmalige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat gegenüber einer Besteuerung sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat vorzugswürdig ist. Deshalb sehen viele von Deutschland abgeschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) und die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA vom 22. August 2013 nur die Besteuerung im Wohnsitzstaat vor und beschränkt die EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie die Erhebung von Quellensteuern auf Zinsen innerhalb der EU. 

Deutschland als Steueroase, zumindest für alle Nicht-EU-Bürger – wie ist das zu erklären?
Wir verzichten auf die Besteuerung der Zins-Empfänger, wenn sie Steuerausländer sind, die selben Zinsen können aber vom inländischen Darlehensnehmer von der Steuer abgesetzt werden. Zumindest dies müsste unterbunden werden. Es stellt sich aber die Frage, warum eine Wertschöp-fung in Deutschland nicht besteuert wird, sondern (im Fall von Steuer-Ehrlichkeit) im Empfängerland. Normalerweise sind Auslands-Einkünfte zwar im Land des Empfängers steuerpflichtig – jedoch werden die im Ausland gezahlten Steuern mit der Steuerschuld verrechnet. Worin sollte also der Vorteil eines Steuerverzichts bei Ausländern liegen. Erklären kann ich es mir nur so, dass möglichst viel ausländisches Kapital in die „Steueroase Deutschland“ gelockt werden soll. Aber mit welchem Ziel? Je höher das Kapital-Angebot in einem Land ist, und je geringer die Kapital-Nachfrage, um so niedriger sind die Kapital-Zinsen. Nun ist es aber gerade so, dass die Zinsen in Deutschland und der EU schon lange viel zu niedrig sind und die EZB deshalb Unmengen von Wertpapieren aufkaufen muss, damit das vorhandene Kapital ausreichend Anlagemöglichkeiten findet. Die Banken müssen bereits Strafzinsen auf Einlagen verlangen, da sie das vorhandene Geld nicht mehr zu ausreichen-den Zinsen verleihen können. Weiß die EZB von dieser Steuer-Strategie? Leben wir in einer verrückten Welt? Oder werden wir nur von Verrückten regiert?
Ich möchte diese Fragen hier auf keinen Fall beantworten.

Letzte Bearbeitung: 20.01.2017, 23:54