Nach der erfolglosen schweizer Abstimmung über das Grundeinkommen 2016 wurde der Mit-Initiator Daniel Häni gefragt: "Was würden Sie bei einer zweiten Abstimmung anders machen?"
Seine Antwort: "Ich würde die Fragen der Finanzierung und die der Arbeitsanreize noch grundsätzlicher beantworten. Diese waren die Hauptgründe, warum die Initiative abgelehnt wurde. Die beiden Bedenken haben auch den Bundesrat geleitet, die Nein-Parole zu fassen."
Das bedingungslose Grundeinkommen hält laut einer repräsentativen Umfrage von YouGov DE eine Mehrheit für wünschenswert. Demnach meint jeweils gut ein Viertel der 1355 Befragten, dass die Idee gut wäre (27 Prozent) bzw. dass die Idee zwar prinzipiell gut, aber eben nicht finanzierbar sei (26 Prozent). Grundsätzlich dagegen sind 40 Prozent.
Um diese Bedenken auszuräumen wird hier nachgewiesen, nicht nur dass, sondern auch wie ein bedingungsloses Grundeinkommen sicher finanziert werden kann - ohne gravierende Änderung des Steuersystems und mit moderater zusätzlicher Belastung sehr hoher Einkommen.
Grundsätzlich ist jedes Grundeinkommen unterhalb des Durchschnittseinkommens finan-zierbar. Dabei ist nicht die Höhe des Volkseinkommens relevant, sondern die Summe der produzierten Güter und Dienstleistungen. Die reale Aufteilung des Volkseinkommens in (angeblich leistungsbedingt) sehr unterschiedliche Individual-Einkommen bestimmt heute die unterschiedlichen Anteils-Ansprüche des Einzelnen an den produzierten Gütern und Dienstleistungen.
Auch heute ist ein Existenzminimum für jeden sichergestellt, unabhängig von seiner persönlichen Leistung – allerdings mit einem gewaltigen bürokratischen Aufwand unter menschenunwürdigen Bedingungen und Missachtung des Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Das bedingungslose Grundeinkommen legt nur fest, welcher Anteil der Wertschöpfung – z.B. das Existenzminimum - gleichmäßig auf alle Mitglieder der Gesellschaft verteilt wird, unabhängig von individuell erbrachten Leistungen.
Die darüber hinausgehende Wertschöpfung wird nach den gleichen (Leistungs-)Kriterien verteilt wie bisher.
Finanziert wird das bedingungslose Grundeinkommen
Die nachfolgend vorgestellten Dokumente enthalten einen Nachweis der Finanzierbarkeit allein durch Einkommensteuern, sowie einen Vergleich der aktuellen Netto-Einkommen mit ent-sprechenden Nettoeinkommen nach Einführung eines Grundeinkommens.
Mit weiteren Finanzierungsquellen (z.B. Öko-, Vermögens-, Finanztransaktionssteuern, Einbeziehung der Steuerausländer oder höherer Mehrwertsteuer) läßt sich bei geringerem Einkommensteuer-Satz ein noch höheres Grundeinkommen finanzieren.
Die Berechnung kann in den Tabellen-Dateien (für OpenOffice oder Excel) nachvollzogen werden. Die Tabellen können hier angesehen oder heruntergeladen werden:
Tabelle zum Vergleich der Einkommensteuerbelastung 2018 und Netto-Einkommen in Steuerklasse-1 mit den zukünftigen Netto-Einkommen und Steuerbelastungen nach Einführung eines Grundeinkommens – für Excel (.xls) bzw. OpenOffice (.odt).
BGE_Vergleich_Steuerklasse_3.xls / BGE_Vergleich_Steuerklasse_3.ods
Tabelle zum Vergleich der Einkommensteuerbelastung 2018 und Netto-Einkommen in Steuerklasse-3 mit den zukünftigen Netto-Einkommen und Steuerbelastungen nach Einführung eines Grundeinkommens – für Excel (.xls) bzw. OpenOffice (.odt).
AlleTabellenspalten und Finanzierungsparameter sind in diesem PDF-Dokument beschrieben:
Beschreibung der Tabellenspalten mit Erläuterung aller Parameter und Darstellung eines Beispiels für Steuerklasse-1 mit den zugehörigen Diagrammen.
Alle in den Tabellen enthaltenen Parameter können nach einem Download in Kopien der Tabellen beliebig angepasst werden.
Vor allem kann die Höhe des monatlichen Grundeinkommens und der einheitliche Einkommensteuer-Satz (flat tax) können nach eigenen Vorstellungen modifiziert werden.
Die Auswirkungen aller Änderungen sind in den zugehörigen Diagrammen sofort sichtbar. Brauchbare Kombinationen von Grundeinkommen und Steuersatz ergeben einen Finanzierungssaldo in Höhe des bisherigen Einkommensteuer-Aufkommens.
Um einen vollständigen Vergleich der Netto-Einkommen heute mit der Einkommenssituation mit einem BGE zu ermöglichen, sind in den Tabellen auch die Beitragszahlungen für die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflege-Versicherung berücksichtigt, sowohl die Arbeitnehmer- wie die Arbeitgeber-Anteile, die beide Einkommens-Bestandteile sind.
Hinweis: Wenn das Netto-Einkommen nach der üblichen Definition ermittelt werden soll, sind die Beiträge für Renten- und Arbeitslosenversicherung von beiden ausgewiesenen Netto-Einkommen noch abzuziehen. Da sich diese Beiträge mit Einführung eines BGE nicht ändern, sind sie für den Netto-Vergleich irrelevant. Außerdem sind sie keine Einkommensminderung, sie werden nur um Jahre verzögert als "Renten" (oder Arbeitslosengeld) versteuert und ausbezahlt. Deshalb sind sie in den Tabellen nicht von den Nettobeträgen abgezogen.
Ein Existenz-sicherndes Grundeinkommen setzt voraus, dass daraus auch zwingend notwendige Versicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherung finanziert werden - andernfalls wäre es ja nicht Existenz-sichernd.
Wenn jedoch die entsprechenden Versicherungsbeiträge aus dem BGE abgeführt werden, entfallen die Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Der Arbeitgeberanteil wird durch eine entsprechende Erhöhung des Brutto-Gehalts ersetzt und das zu versteuernde Einkommen wächst um diese bisherigen Sozialabgaben.
Die genannten Tabellen sind für gesetzlich versicherte Lohn- und Gehaltsempfänger angelegt. Für nicht gesetzlich Versicherte können die Tabellen-Werte in den Spalten D (Beitrag KV+PV) und H (AG-Anteil KV+PV) an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Abschließend noch eine Empfehlung:
Wenn Sie in den Tabellen die Zeile mit Ihrem Bruttoeinkommen gesehen haben, mit Ihrem Netto heute und dem möglichen Nettoeinkommen mit BGE - und dennoch ein Grundeinkommen ablehnen, trösten Sie sich. Bereits Friedrich Nietzsche hat Ihr Problem erkannt: "Der Mensch ist nur ein mittelmäßiger Egoist, selbst der klügste bevorzugt seine Gewohnheiten - oft zu Lasten seines Vorteils."
Vergleich mit anderen BGE-Finanzierungsmodellen:
Dies ist nicht die einzige Berechnung, die die Finanzierbarkeit eines BGE nachweist. Sie be-ansprucht auch nicht, das beste Modell zu sein. Sie zeigt nur auf, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen kurzfristig in Deutschland ohne Probleme eingeführt werden kann.
Das bestehende Steuer- und Sozialversicherungs-System würde nicht beseitigt, sondern administrativ erheblich vereinfacht und gerechter.
Da ich diesen Finanzierungsnachweis nicht mit anderen BGE-Modellen verglichen habe, kann ich nicht ausschließen, dass noch bessere Ansätze existieren, mit einer besseren Einkommensverteilung und vielleicht noch einfacher umzusetzen.
Allerdings erwarte ich von alternativen Konzepten einen Nachweis mit konkreten Zahlen, nicht nur Formeln und schon gar nicht Behauptungen, Glaubenssätze o. ä..
Ein brauchbarer Vergleich wäre die Gegenüberstellung der konkreten berechneten Netto-Einkommen mit den o. g. Tabellen. Dafür können z.B. in meiner Berechnungs-Tabelle die Spalten J, K und L durch die Berechnungen des alternativen BGE-Modells ersetzt werden, so dass auch für das alternative Modell ein Netto-Vergleich mit den heutigen Einkommen möglich wird.