Wie unterscheidet sich eine BGE-Finanzierung durch Einkommensteuern von einer Finanzierung aus Konsumsteuern?

Im wesentlichen durch den Zeitpunkt der Erhebung: Die Einkommen-Steuer wird fällig bei Herstel-lung aller Produkte und Leistungen unserer Volkswirtschaft, eine Konsumsteuer beim Erwerb dieser Produkte und Leistungen durch Konsumenten (Endverbraucher). In beiden Fällen wird die selbe Wertschöpfung (oder Wertverbrauch) besteuert. Sämtliche Einkommens- und Konsumsteuern sind in den Güter- und Dienstleistungs-Preisen enthalten. 

Die Einkommensteuern werden zwar von den Arbeitgebern an das Finanzamt abgeführt, sie werden diesen aber über die Preise von den Kunden wieder erstattet. Erst der Endverbraucher zahlt wirklich alle Einkommen- und Konsumsteuern, da er sie nicht mehr weitergeben kann.

Das bisherige System der progressiven Einkommensbesteuerung begünstigt (subventioniert) niedrigere Löhne und Gehälter, indem darauf vom Arbeitgeber geringere Steuern abzuführen sind. Daraus resultieren günstigere Endverbraucher-Preise für Güter und Dienstleistungen, die mit niedrigen Einkommen produziert werden. Es erfolgt dabei jedoch keine Entlastung des individuellen Existenzminimums, sondern eine Kosten-Entlastung bei der Produktion. Ein sozialer Ausgleich findet in Wirklichkeit nicht statt. Nur Netto-Einkommen sind echte Einkommen, die so genannten “Brutto-Einkommen” sind Kosten.

Da sowohl alle Einkommen-Steuern wie alle Verbrauchssteuern in den Endverbraucher-Preisen enthalten sind - anteilig auch die Einkommen-Steuern aus der Produktion von Investitions-Gütern - würde bei ausgeglichener(!) Außenhandelsbilanz ein identisches Steuer-Aufkommen nur aus Einkommen-Steuern oder alternativ nur aus Mehrwertsteuern zu „im Durchschnitt“ unveränderten Endverbraucher-Preisen führen. Nur „im Durchschnitt“, da der (inländische) Lohn-Anteil bei einzel-nen Produkten und Leistungen sehr unterschiedlich sein kann, also wegfallende Einkommen-Steuern durch die höhere Mehrwertsteuer mal unter- und mal über-kompensiert werden. Da alle exportier-ten Güter im Grunde gegen importierte Güter getauscht werden, wird die Einfuhrumsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) auf die importierten Güter an Stelle der exportierten gezahlt.

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Arten der Besteuerung betrifft die Außenwirt-schaft: Mit Einkommen-Steuern werden auch exportierte Güter und Leistungen besteuert.
Eine reine Verbrauchsbesteuerung hätte somit erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbs-fähigkeit einer Volkswirtschaft: Deutschland könnte damit die gemeinsame Währung Euro endgültig zerlegen, Griechenland hingegen könnte damit seine Probleme lösen und wieder konkurrenzfähig werden.
Der Staat müsste deshalb die Einfuhrumsatzsteuer in heutiger Höhe belassen und zum Ausgleich auch für Exportleistungen eine Mehrwertsteuer erheben, solange die Handelspartner nicht ebenfalls zu einer reinen Konsumbesteuerung wechseln.
Langfristig wird sich vermutlich eine reine Verbrauchsbesteuerung durchsetzen, da so jede Volkswirtschaft ihre Steuern von den eigenen Bürgern erhebt und nicht von ausländischen Kunden bezahlen lässt. Dieses Prinzip wird sich durchsetzen, sobald es mindestens ein wirtschaftlich bedeutendes Land anwendet: Dessen Export-Vorteile durch ein solches Steuer-Dumping könnten dann so groß werden, dass dem Umstellungszwang niemand ausweichen kann.

Als "Nachteil" einer reinen Verbrauchsbesteuerung wird fälschlicherweise eine angebliche soziale Ungerechtigkeit gesehen: Die vermeintliche Benachteiligung der unteren Einkommensschichten durch fehlenden Steuer-Freibetrag und fehlenden Steuer-Ermäßigungen in Form von Progressionsstufen.
Exakt diese „Nachteile“ werden mit einem bedingungslosen Grundeinkommen - und nur damit – beseitigt: Das Grundeinkommen ist die einheitliche, für jeden Bürger gleiche „Steuer-Erstattung“ - unabhängig von seinem Einkommen, und es wirkt zugleich als perfekte Steuer-Progression, da es in gleicher Höhe an jeden ausbezahlt wird. Das Grundeinkommen ist eine Steuer-Rückerstattung, mit der alle Ausgaben für ein Existenzminimum von Steuern befreit werden.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist aber in jedem Steuersystem eine Steuer-Rückerstattung und ersetzt Steuer-Freibeträge wie Steuer-Progressionsstufen auch bei einer Einkommensteuer mit einheitlichem Steuersatz (Flat Tax). Ein einheitlicher Einkommensteuersatz ab dem ersten Euro hat die selbe Wirkung wie eine Mehrwertsteuer.

Beispiel:
Sie gehen zum Friseur, lassen die Haare schneiden und geben dem Friseur dafür 30 €. 

Szenario mit 33,3 % Einkommensteuer: Der Friseur erhält einen Lohn von 30 € und muss davon eine Einkommensteuer von 33,3 % abführen, ihm bleiben 20 €.

Entsprechendes Szenario mit vergleichbaren 50 % Mehrwertsteuer: Der Friseur berechnet einen Lohn von 20 €, muss aber noch 10 € Mehrwertsteuer aufschlagen.

In beiden Fällen zahlt der Kunde 30 €, der Friseur erhält 20 € und das Finanzamt 10 €.
Frage: Was ist der Unterschied?     Antwort: die Bezeichnung der Steuer.
Frage: Wer zahlt die Steuer?    Antwort: in beiden Fällen der Kunde.

Würden alle Einkommensteuern durch eine adäquate Konsum-Besteuerung ersetzt (umbenannt), ändern sich weder die Netto-Einkünfte noch die Verbraucher-Preise.

Die Kompensation der höheren Mehrwertsteuer findet dadurch statt, dass alle Netto-Gehälter zu Brutto-Gehältern erklärt werden, die Brutto-Unternehmensgewinne identisch mit den bisherigen Netto-Gewinnen und die Brutto-Kapitalrenditen identisch mit den heutigen Netto-Kapitalrenditen werden.

Eine Ablösung der Einkommensteuer durch eine kompensierende Mehrwertsteuer setzt demnach voraus, dass auch wirklich jede Einkommensteuer durch eine Mehrwertsteuer ersetzt wird. So würden Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinne und Mieten, aber auch Gesundheitsleistungen und Bildung mehrwertsteuerpflichtig – natürlich ohne dass für den Darlehensnehmer der Zins oder für den Mieter die Miete steigt (siehe Friseur-Beispiel). 
Anders ist eine Umstellung der Einkommensbesteuerung auf reine Verbrauchsbesteuerung rechtlich nicht möglich. Technisch wird sie wohl erst bei einer einheitlichen Besteuerung aller Einkommen ab dem ersten Euro (flat tax) möglich, wofür wiederum das Grundeinkommen eine Voraussetzung ist.

Obwohl mir das Konsumsteuer-Modell aus dem heutigen Umfeld (EU-Regeln) kaum umsetzbar scheint, eignet es sich gut, um aufzuzeigen, wer neben den Verbrauchssteuern auch alle Einkommensteuern tatsächlich trägt: immer der Endverbraucher. Alle bei Produktion und Handel anfallenden Einkommensteuern sind ebenso in den Güter- und Dienstleistungs-Preisen enthalten, wie die Mehrwertsteuer. Beide belasten über die Preise die Geringverdiener mehr als hohe Einkommen und sind ohne Gegenmaßnahmen wie ein Grundeinkommen in gleicher Weise unsozial. Das Mehrwertsteuer-Modell macht dieses nur transparenter - und gilt gerade deshalb unter steuerpolitischen Laien als unsozial und neoliberal. Was sie verstehen, ist unsozial - was sie nicht verstehen, ist es nicht (Segen der Einfalt).

Die einzige Maßnahme, die einen echten sozialen Ausgleich herstellen kann, ist ein bedingungsloses Grundeinkommen, das alle in den Preisen enthaltenen Steuern für den Grundbedarf jedes Menschen erstattet.

Ist ein Konsumsteuer-finanziertes BGE in absehbarer Zeit möglich

Vor allem außenwirtschaftliche Abhängigkeiten dürften eine vollständige Umstellung der Einkommen-Besteuerung auf eine entsprechene Konsumbesteuerung auf absehbare Zeit verhindern verhindern. Dafür notwendige Mehrwertsteuersätze von 100 % und mehr sind z.B. innerhalb der EU gar nicht zulässig.

Allerdings könnte aus einer Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes auf bis zu 25 % ein kleiner BGE-Anteil finanziert und damit die von der EZB seit Jahren angestrebte Inflationsrate von ca. 2 % erreicht werden. Jede Mehrwertsteuer-Erhöhung hat bei gleichzeitiger Steigerung des BGE inflationäre Auswirkungen.

Letzte Bearbeitung: 11.02.2018, 22:28